Eine Beurlaubung vom Unterricht muss von den Erziehungsberechtigten rechtzeitig, idealerweise mindestens eine Woche vorher, schriftlich und mit Begründung bei der Schulleitung oder Klassenlehrkraft beantragt werden. Die Beurlaubung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Eine Beurlaubung zur Verlängerung von Ferienzeiten oder für günstigere Reisezeiten/Urlaubsflüge ist in Baden-Württemberg gesetzlich ausdrücklich verboten.
Informieren Sie die Schule am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn telefonisch (07977/922220) oder per Mail an die Verwaltung (sekretariat@gwrs-oberrot.schule.bwl.de), spätestens nach 2 Tagen, über das Fehlen Ihres Kindes. Gerne können Sie die Mail ebenso an den Klassenlehrer senden.
Innerhalb von 3 Tagen muss eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten eingereicht werden.
Ein ärztliches Attest wird laut Schulbesuchsverordnung grundsätzlich erst bei einer Krankheit von mehr als 10 Tagen verlangt. Die Schule kann jedoch ein Attest früher anfordern, wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen oder das Kind besonders häufig fehlt.
Unterrichtsbeginn zur ersten Stunde ist um 08:05 Uhr.
Die zweite Stunde beginnt um 08:55 Uhr.
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Das Anmeldeformular und Informationen zur Betreuung finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Oberrot.